Brandschutz im Unternehmen

dr hoeptner 2015 03s 7766

Schutz von Personen und Sachwerten

Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend. Ich berate Sie und überprüfe für Sie, ob die brandschutz-technischen Auflagen aus der Landesbauordnung (LBO) und aus Brandschutzkonzept erfüllt werden.

Ich führe die regelmäßige Überprüfung des Brandschutzkonzeptes für Sie durch und kontrolliere die Durchführung aller regelmäßigen Prüfungen an Ihren brandschutztechnischen Einrichtungen. Dies ist von größter Bedeutung für Ihren Versicherungsschutz. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die gravierendsten Folgen eines Brandes, abgesehen von Personenschäden, in der Regel nicht die Sachschäden, sondern die oft langen Produktionseinschränkungen oder- ausfälle sind.

Ich erstelle Ihre Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie alle weiteren benötigten Planunterlagen.

Bei Bedarf stehe ich Ihnen auch als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung. In diesem Rahmen  bilde ich ihre Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 theoretisch und praktisch aus und organisiere Räumungs-/Evakuierungsübungen.

Ausbildung in der Handhabung von Feuerlöschern

ausbildung feuerloescherZur Ausbildung ihrer Mitarbeiter, insbesondere ihrer Brandschutzhelfer, in der Handhabung von Feuerlöschern stehe ich ihnen mit mit meinem modernen und mobilen Feuerlöschtrainingsequipment zur Verfügung. Die Ausbildung kann bei ihnen vor Ort stattfinden. So kann die Ausbildung für Sie zeitsparend und auf ihre spezifischen Bedingungen abgestimmt erfolgen.

Damit erfüllen Sie die gesetzliche Forderung gemäß ASR A2.2 "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen".

Fachkraft für Explosionsschutz

Als Fachkraft für Explosionsschutz stehe ich ihnen in allen Fragen des Explosionsschutzes beratend zur Verfügung. Insbesondere unterstütze ich Sie bei der Erstellung der gemäß §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderten Dokumente Gefährdungsbeurteilung und ggf. Explosionsschutzdokument sowie bei der Organisation der betreiberseitigen Prüfpflichten nach §§15, 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Peter Höptner

Beratender Ingenieur

Arbeitsschutz
Brandschutz
Managementberatung
Interim Management

Kontakt

Auf der Höhe 26
D-42553 Velbert
Tel: +49-172-252-386-8
ph@arbeitsschutz-hoeptner.de
vdsi_logo_quer_rgb_mitglieder

Branchen

Meine langjährige Berufserfahrung habe ich in den Industriebereichen Maschinenbau, Stahl- und Anlagenbau, Steine und Erden, Chemie, Zement, Kalk, Bau- und Baustoffe sowie im Bergbau gesammelt. Durch dieses breite Spektrum bin ich in der Lage, meine Leistungen in fast allen Industrie- und Handwerksbranchen, insbesondere auch in den Betrieben der "Schlüsselregion", anzubieten. Lassen Sie uns miteinander sprechen!

Velbert, zentral in NRW

Velbert liegt zentral in der Mitte zwischen den Großstädten Düsseldorf, Essen und Wuppertal. Durch eine ausgezeichnete Anbindung an das Autobahnnetz erreiche ich Sie in ganz NRW, aber auch bundesweit in kürzester Zeit. Sprechen Sie mich an!
© 2025 Arbeitsschutz Höptner, Alle Rechte vorbehalten. Impressum Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS Homepage is copyright 2006-2025 by transresult Velbert