
Schutz von Personen und Sachwerten
Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend. Ich berate Sie und überprüfe für Sie, ob die brandschutz-technischen Auflagen aus der Landesbauordnung (LBO) und aus Brandschutzkonzept erfüllt werden.
Ich führe die regelmäßige Überprüfung des Brandschutzkonzeptes für Sie durch und kontrolliere die Durchführung aller regelmäßigen Prüfungen an Ihren brandschutztechnischen Einrichtungen. Dies ist von größter Bedeutung für Ihren Versicherungsschutz. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die gravierendsten Folgen eines Brandes, abgesehen von Personenschäden, in der Regel nicht die Sachschäden, sondern die oft langen Produktionseinschränkungen oder- ausfälle sind.
Ich erstelle Ihre Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie alle weiteren benötigten Planunterlagen.
Bei Bedarf stehe ich Ihnen auch als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung. In diesem Rahmen bilde ich ihre Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 theoretisch und praktisch aus und organisiere Räumungs-/Evakuierungsübungen.